Antragsverfahren Die Durchführung des Rahmenprogramms erfolgt auf der Grundlage der spezifischen Programme. In jedem spezifischen Programm werden die genauen Ziele und Regelungen für seine Durchführung festgelegt.
Die Regeln zur Teilnahme am Rahmenprogramm werden von der Europäischen Kommission in den so genannten Beteiligungsregeln festgelegt. Die Beteiligungsregeln definieren insbesondere die grundlegenden Rechte und Pflichten der Beteiligten und die Prinzipien für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse.
Die Antragstellung erfolgt auf der Grundlage von Aufrufen der Kommission zur Einreichung von Vorschlägen, die im EU-Amtsblatt sowie auf den Internetseiten des Forschungs- und Informationsdienstes CORDIS veröffentlicht werden.
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